An fast allen deutschen Hochschulen und Universitäten ist ein Vollzeitstudium die Regel. Es wird erwartet, dass die Studenten jeden Tag die Universität aufsuchen können und dabei höchstens noch einen kleinen Nebenjob ausüben. Nicht jeder kann und will es sich jedoch leisten, einige Jahre auf ein festes Gehalt zu verzichten und dabei später keineswegs die Garantie auf einen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz zu haben.
Um den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sind einige deutsche Universitäten in den letzten Jahren dazu übergegangen, neben einem Voll- auch ein Teilzeitstudium anzubieten. Diese Studienform kann für Berufstätige durchaus eine interessante und lohnenswerte Alternative zum Fernstudium sein.
Teilzeitstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena kann auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken und zieht auch heute noch zahlreiche Studenten aus der ganzen Bundesrepublik und aus dem Ausland an.
Das Studienangebot umfasst nahezu alle Fächer und reicht von den Geistes- und Sprachwissenschaften über Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bis hin zu Mathematik, Physik, Chemie, Biochemie, Biologie und Geowisenschaften. Fast alle dieser Studiengänge können auch im Teilzeitstudium absolviert werden. Dies trifft selbst auf die zeit- und arbeitsintensiven naturwissenschaftlichen Fächer zu.
Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium
Grundsätzlich müssen alle Bewerber für ein Teilzeitstudium an der Universität Jena über die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, die mindestens 20 und höchstens 30 Stunden pro Woche umfasst. Auch Personen, die besondere familiäre Verpflichtungen haben, können unter Umständen ein Teilzeitstudium absolvieren. Nicht möglich ist dies jedoch für Arbeitslose. Jedes Teilzeitstudium bedarf der Zustimmung durch die Universität Jena.
Teilzeitstudenten müssen ihre Arbeitszeit so flexibel gestalten können, dass sie in der Lage sind, die regulären Lehrveranstaltungen ihres Studienganges zu besuchen. Auch die Prüfungsordnungen sind für sie bindend. Teilzeitstudenten haben jedoch die Möglichkeit, doppelt so lange zu studieren wie die Vollzeitstudenten. Grundsätzlich entfällt die Pflicht zum Nachweis einer studentischen Krankenversicherung. Teilzeitstudenten sind jedoch auch nicht BAföG-berechtigt. Wer in ein Teilzeitstudium eingeschrieben ist, hat die Möglichkeit, später in ein Vollzeitstudium zu wechseln. Aber auch der umgekehrte Weg ist denkbar.