Wer sich zum Sommersemester 2012 für ein bundesweit oder uniintern zulassungsbeschränktes Studium bewerben möchte, muss dies bis zum 15. Januar 2012 tun. Später eingehende Anträge können sowohl von hochschulstart.de als auch von den einzelnen Universitäten nicht mehr berücksichtigt werden.
Bewerbung über hochschulstart.de
Das Portal hochschulstart.de ist die bundesweite Stiftung für Hochschulzulassung und als solche auch die Nachfolgerin der früheren ZVS. Über dieses Portal werden die Studienplätze für alle Fächer vergeben, für die eine bundesweite Zulassungsbeschränkung besteht. Dies trifft momentan auf Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zu.
Die Bewerbung für diese Studienfächer muss unbedingt über das von hochschulstart.de bereitgestellte Portal erfolgen. Ganz wichtig ist es dabei auch, dass die Datensätze am 15. Januar 2012 spätestens um 24 Uhr bei hochschulstart.de vorliegen. Wer zu diesem Zeitpunkt noch kein Abiturzeugnis hat oder andere wichtige Unterlagen nachreichen muss, sollte sich trotzdem bis zum 15. Januar bewerben. Fehlende Unterlagen können dann noch bis zum 31. Januar 2012 nachgereicht werden.
Zulassung und Auswahl
Rund 20 Prozent der freien Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben, weitere 20 Prozent gehen an die Bewerber mit der längsten Wartezeit. Wer über eine dieser beiden Quoten zugelassen werden konnte, erhält seinen Bescheid am 10. Februar 2012 und hat dann bis zum 24. Februar Zeit, seinen Studienplatz anzunehmen. Wer über die Abiturbestenquote oder die Wartezeit nicht berücksichtigt werden konnte, bekommt am 14. Februar 2012 einen Ablehnungsbescheid. Er hätte aber noch die Chance, an einem Auswahlverfahren der Hochschulen teilzunehmen.
Über diese Quote werden mittlerweile 60 Prozent der freien Studienplätze vergeben. Die Hochschulen können dabei weitestgehend selbst entscheiden, welche Bewerber sie zulassen und welche Bewerber sie ablehnen. Die entsprechenden Bescheide werden am 22. März 2012 verschickt. Wer im Sommersemester 2012 keinen Studienplatz erhalten hat, kann es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen. Er gilt dann bei hochschulstart.de als Wiederbewerber und nimmt erneut an den verschiedenen Auswahlverfahren teil.